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Importzoll (Einfuhrzoll)

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Ein Importzoll wird beim Import eines Produktes erhoben. Beim spezifischen Zoll bzw. Mengenzoll wird die Abgabe pro Einheit eines Gutes (z. B. Volumen oder Gewicht) erhoben, beim Wertzoll wird die Abgabe als Prozentsatz des Preises berechnet.

Eine Zolleskalation wird angewendet, um Wertschöpfung im Land zu steigern oder zu sichern. Dabei werden unverarbeitete Produkte mit einem niedrigen und weiterverarbeitete mit einem hohen Zollsatz belegt, sodass sich der Import von verarbeiteten Produkten weniger lohnt.

Wenn Länder eine Zollunion anstreben, bauen sie gegenseitige Handelsbarrieren ab und führen gemeinsame Außenzölle gegenüber Drittstaaten ein. Dabei stellt sich die Herausforderung, Importzölle gegenüber Drittstaaten so festzulegen, dass sie für alle Länder der Zollunion vorteilhaft sind.

Mitglieder der WTO legen für jedes Produkt (kategorisiert nach dem Harmonized Commodity Description and Coding System, HS Codes) Höchstzollsätze fest (sogenannte bound tariffs, gebundene Zölle). Diese dürfen nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Safeguards) überschritten werden. Es ist jedoch erlaubt, niedrigere Zollsätze anzuwenden. Viele Länder nutzen niedrigere Zollsätze (applied tariffs), die dann bis zum gebundenen Zollsatz (bound tariff) beliebig erhöht werden können.

Je nach Zielrichtung bestehen verschiedene Alternativen zum Importzoll: Zollkontingente können einen Sektor schützen, ggf. Safeguards, Anti-Dumping-Zölle oder Ausgleichszölle bei kurzfristigem Schutzbedürfnis. Wenn der Aufbau der einheimischen Wertschöpfungskette angestrebt wird, sind zusätzliche Markt- und Investitionsbeihilfen sowie flankierende Politikinstrumente sinnvoll.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Markt-Preis-Informationssysteme

Mögliche negative Effekte

  • Ineffizienter Einsatz von Produktionsmitteln/ Marktverzerrung
  • Höhere Preise für Konsument*innen (Verlust von Konsumentenrente) und Verarbeitungsindustrie (meist kurzfristig)
  • Preisanstieg bei Komplementärprodukten
  • Behinderung des technischen Fortschritts
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Finanzen
Handelswirkung
verzerrend
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