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Anti-Dumping-Zoll

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Anti-Dumping-Zölle werden zusätzlich zu den angewandten Zöllen erhoben und können über gebundenen Zöllen liegen. Sie sind eine Reaktion auf unfaires Verhalten von Handelspartnern: Dumping bezeichnet den Verkauf von Waren im Export unterhalb des Inlandspreises oder unterhalb der Produktionskosten. Bei Preisdifferenzen zwischen Inlands- und Exportmarkt ist zu klären, ob wettbewerbswidriges Verhalten (Dumping), oder normale Geschäftspraktiken vorliegen.

Um eine Anti-Dumping-Maßnahme durchzuführen, muss das Importland erst beweisen, dass Dumping und nicht übliche Geschäftspraxis stattfindet, zweitens, dass Dumping „erheblichen“ Schaden auf dem heimischen Sektor anrichtet und drittens, die Kausalität zwischen Dumping und Schaden im heimischen Sektor nachweisen. Die WTO legt fest, wie eine Dumping-Untersuchung stattfindet.

Der wissenschaftliche Nachweis darüber, dass dem Sektor durch Dumping Schaden zugefügt wurde, stellt insbesondere für weniger entwickelte Länder eine Herausforderung dar, da oft weder die benötigten Daten noch die wissenschaftlichen Kapazitäten vorhanden sind. Eine Alternative sind Safeguards, für die die Nachweispflicht weniger streng ist.

Da Dumping von Unternehmen und nicht Ländern oder Regierungen verursacht wird, liegt es außerhalb des regulatorischen Einflussgebiets der WTO, denn Unternehmen können nicht vor das WTO-Schiedsgericht treten. Das Anti-Dumping-Abkommen erlaubt jedoch Maßnahmen, die Regierungen ermöglichen, gegen Dumping vorzugehen.

Anti-Dumping-Zölle können somit das Bestehen heimischer landwirtschaftlicher Produktion sichern und zur Einkommens- und Ernährungssicherung auf dem Land beitragen. Anti-Dumping-Zölle bewusst als protektionistisches Handelsinstrument einzusetzen, ist jedoch nicht erlaubt. Dafür sind normale Importzölle besser geeignet.

Voraussetzungen

  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Markt-Preis-Informationssysteme

Mögliche negative Effekte

  • Ineffiziente Ressourcenallokation/ Marktverzerrung
  • Höhere Preise für Verbraucher*innen (Verlust von Konsumentenrente) und Verarbeitungsindustrie (meist kurzfristig)
  • Preisanstieg bei Komplementärprodukten
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Finanzen
Handelswirkung
verzerrend
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