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Staatliche Veterinärbehörde

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Staatlich angestellte Veterinär*innen organisieren die Tierseuchenbekämpfung und -vorbeugung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Sie sichern die Tiergesundheit bei der Kontrolle von tierischen Nahrungsmitteln im Im- und Export und organisieren die Zulassung von Tierarzneimitteln sowie die Nahrungsmittelkontrolle. Eine Kontrolle der wirtschaftseigenen Kontrolle ist vorteilhaft.

Der staatliche Veterinärdienst ordnet systematische Impfungen an, z. B. gegenüber Rinder-Tuberkulose oder Brucellose. Bei Nichtbeteiligung von Zuchtbetrieben sind deren Verkaufstiere nicht mehr verkehrsfähig.

Der staatliche Veterinärdienst ist auf die enge Zusammenarbeit mit den Landwirt*innen, den ernährungswirtschaftlichen Unternehmen, aber auch den privaten Tierärzt*innen angewiesen. Er kann durch einen Tiergesundheitsdienst oder durch die Unterstützung praktizierender Tierärzt*innen verringert werden.

Voraussetzungen

  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Bereitschaft der Landwirt*innen, eng mit den Beratungsdiensten zusammenzuarbeiten
  • Laboratorien für Rückstands- und Schadstoffanalytik in Nahrungs- und Futtermitteln
  • Landesweite neutrale Überwachung der Tierbestände, deren Leistung und des Seuchenrisikos (z. B. über einen Tiergesundheitsdienst)
  • Ordnungsrechtliche Befugnisse für die verantwortliche Behörde, z. B. im Krisenfall (z. B. für die Veterinärbehörde im Seuchenfall)
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen
  • Spezialisierte Kurse an lokalen Universitäten
  • Schulungsmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung
  • Angebote der Veterinärausbildung an lokalen Bildungseinrichtungen

Mögliche negative Effekte

  • Überregulierung der Nahrungsmittelerzeugung von den Landwirt*innen bis zum Einzelhandel
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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