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Flächendeckender Beratungsdienst im Bereich Tiergesundheit

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Ähnlich dem Pflanzengesundheitsdienst, dient der Tiergesundheitsdienst der Beratung landwirtschaftlicher Tierhalter*innen sowie der Betreuung von Tierbeständen zur Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und haltungsbedingten Beeinträchtigungen bei der tierischen Erzeugung. Er fördert die Effizienz in der Tiergesundheit und ermöglicht darüber hinaus eine kontinuierliche Überwachung der Tierbestände. Tiergesundheitsdienst und Unterstützung praktizierender Tierärzt*innen können die Belastung der staatlichen Veterinärbehörde verringern. In der Regel sind sowohl staatliche als auch private Tierärzt*innen sowie tierhaltende Landwirt*innen vertreten.

Die Seuchenanfälligkeit der Nutztierbestände erfordert ein konsequentes Handeln aller Beteiligten zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Tiergesundheit. Insbesondere die Erzeugung von sensiblen Produkten erfordert die Einhaltung strikter Hygieneregeln. Zur Einhaltung dieser Regeln kann der Tiergesundheitsdienst praktische Hinweise und konkrete Unterstützung leisten (z. B. über gemeinschaftliche Kühleinrichtungen). Der Tiergesundheitsdienst kann bei flächendeckender Teilnahme der Landwirt*innen auch die Beseitigung und Verwertung von gefallenen Tieren bzw. Tierkadavern organisieren. Dies trägt zur Eindämmung von Tierkrankheiten und Zoonosen bei.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Bereitschaft der Landwirt*innen, eng mit den Beratungsdiensten zusammenzuarbeiten
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen
  • Spezialisierte Kurse an lokalen Universitäten
  • Angebote der Veterinärausbildung an lokalen Bildungseinrichtungen

Mögliche negative Effekte

  • Staatliche Zurückhaltung im Veterinärwesen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Bildung & Forschung
Handelswirkung
nicht verzerrend
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