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Staatliches Aufkaufprogramm für neue Produkte

Beschreibung

Staatlicher Aufkauf, z. B. von ernährungsphysiologisch wertvollen neuen Nahrungsmitteln dient der Diversifizierung von Angebot und Nachfrage. Da anfangs in der Regel Zurückhaltung bei landwirtschaftlichen Betrieben, Ernährungswirtschaft, Handel und Verbraucher*innen besteht, kann der Staat übergangsweise die fehlende Nachfrage ersetzen. Die Ernährungsberatung der Bevölkerung kann eine wichtige Antriebsfeder für neue Produkte sein.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Staatliche Interventionsstelle zum Kauf der Produkte
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Logistik und Lagermöglichkeiten
  • Monitoring- und Kontrollsystem der geförderten landwirtschaftlichen Produktionsverfahren
  • Regionale und/ oder nationale Vorschriften zu Lagerbedingungen
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen

Mögliche negative Effekte

  • Marktverzerrung auf dem Binnenmarkt
  • Mitnahmeeffekte bei ohnehin wachsenden Märkten
  • Staatliche Fehlinvestition bei ausbleibender Nachfrage
  • Korruption beim Ankauf
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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