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Flächendeckender Beratungsdienst im Bereich Pflanzengesundheit

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Ähnlich dem Tiergesundheitsdienst überwachen staatlich angestellte Pflanzenärzt*innen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene die Gesundheit von Pflanzenbeständen (u. a. Wasserversorgung, Pflanzenschutzmaßnahmen). Der Pflanzengesundheitsdienst gibt Hinweise und Information zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei konkreten bodenklimatischen Verhältnissen, übernimmt die Rückstandskontrolle und informiert die Landwirt*innen, aber auch die Verwaltung auf allen Ebenen des Staates. Darüber hinaus kontrolliert der staatliche Pflanzengesundheitsdienst pflanzliche Nahrungsmittel beim Im- und Export und auf dem Binnenmarkt. Er kann auch eine landesweite Kontrolle genetischer Ressourcen verantworten oder zu einer solchen beitragen.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Bereitschaft der Landwirt*innen, eng mit den Beratungsdiensten zusammenzuarbeiten
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen
  • Spezialisierte Kurse an lokalen Universitäten
  • Schulungsmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung

Mögliche negative Effekte

  • Klientelpolitik durch bevorzugte Beratung und Unterstützung einzelner Gruppen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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