Importquote (Einfuhrquote)
Beschreibung
Eine Importquote legt anhand von Gewicht, Stückzahl etc. die maximale Menge eines Produktes fest, die importiert werden darf. Damit ist die Wirkung auf die Binnenpreise schwer vorauszusagen. Es gibt unterschiedliche Verfahren, um Quoten zu vergeben. So kann die Regierung Lizenzen verkaufen, versteigern oder basierend auf historischen oder präferentiellen Abkommen an Unternehmen und Regierungen anderer Länder vergeben.
In bilateralen oder regionalen Abkommen können Quotenkontingente an Partnerländer vergeben werden, um regionale Integration zu stärken. Dadurch können regionale Partner zu besseren Konditionen als andere Staaten exportieren.
Im Gegensatz zu Importsteuern oder Importzöllen sind Importquoten in der WTO ebenso wie alle anderen Importverbote oder -restriktionen verboten (s. GATT 1947: Artikel XI: 1). Zulässig sind sie nur in bestimmten Ausnahmefällen. Hierzu zählen beispielsweise
- Importbeschränkungen, die zur Anwendung von Normen oder Vorschriften für die Klassifizierung oder Vermarktung von Waren im internationalen Handel erforderlich sind (Artikel XI: 2 b),
- Importbeschränkungen für Erzeugnisse aus Landwirtschaft oder Fischerei, die zur Durchsetzung bestimmter staatlicher Maßnahmen erforderlich sind, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Artikel XI: 2 c),
- bei zu erwartenden negativen Effekten auf die Zahlungsbilanz (Artikel XII)
- unter bestimmten definierten Ausnahmefällen (Artikel XX) sowie
- bei Bedrohung der nationalen Sicherheit (Artikel XXI).
Wenn ein Mitglied eine mengenmäßige Beschränkung einführt oder aufrechterhält, muss es sicherstellen, dass diese unter Berücksichtigung des Artikels XIII des GATT nichtdiskriminierend umgesetzt wird. Die WTO muss in regelmäßigen Abständen darüber informiert werden, laut welcher WTO-Bestimmung die Einführung oder Beibehaltung der jeweiligen Maßnahme zulässig ist. Verstöße, die von anderen WTO-Mitgliedern gemeldet werden, müssen von der Schlichtungsstelle der WTO behandelt werden. Weitere Informationen hierzu unter auf der WTO Website.
Eine Alternative sind Zollkontingente, die Importquoten mit Importzöllen verbinden. Im Rahmen ihrer gebundenen Zolltarife können weniger entwickelte Länder begrenzte Mengen mit niedrigeren Zöllen belegen, während alle anderen Importe höheren Zöllen unterliegen. Eine weitere Alternative zur Begrenzung des Imports ist der klassische Zoll, bei dem es jedoch schwieriger ist, die genaue Importmenge zu bestimmen.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
- Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
- Ständige Marktbeobachtung und -prognose
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
- Funktionierende Zollverwaltung
- Markt-Preis-Informationssysteme
Mögliche negative Effekte
- Höhere Preise für Verbraucher*innen und Kosten für die Verarbeitungsindustrie
- Ineffizienz, Intransparenz und Korruption bei der Lizenzvergabe (Klientelpolitik)