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Exportsteuern

Beschreibung

Exportsteuern werden auf den Export eines bestimmten Produktes erhoben. Sie werden vorwiegend von Entwicklungsländern und hauptsächlich auf Rohmaterialen angewandt. Man unterscheidet spezifische und variable Exportsteuern, die Wertexportsteuer und die Differental Export Tax:

  • Spezifische Exportsteuer: Exportsteuer pro Einheit (z. B. Volumen oder Gewicht) eines Gutes
  • Wertexportsteuer: Exportsteuer berechnet als Prozentsatz auf den Preis
  • Differential Export Tax: Höhe der Exportsteuer unterscheidet sich nach vorliegendem Verarbeitungsgrad des Produkts
  • Variable Exportsteuer: Exportsteuer richtet sich nach dem Weltmarktpreis. Sie werden häufig auch als Mindestexportpreise bezeichnet

Exportsteuern sind innerhalb der WTO noch nicht verboten. Weil die Erhebung von Exportsteuern nicht vor der WTO gerechtfertigt werden muss, werden sie gerne als Handelsinstrument und zur Haushaltsfinanzierung eingesetzt. Während neu beitretende WTO-Mitglieder dazu verpflichtet sind, Exportsteuern schrittweise abzubauen, existiert keine bindende Vereinbarung zur Reduktion der Exportsteuern unter den „alten“ Mitgliedstaaten. Da es innerhalb der WTO keine verbindliche Regulierung bezüglich Exportsteuern gibt, werden Exportsteuern in regionalen und bilateralen Handelsabkommen vermehrt untersagt.

Die Erhöhung von Staatseinnahmen, die Verringerung von Exporten und die daraus resultierende Reduzierung wichtiger nationaler Konsumgüterpreise sowie die Förderung der weiterverarbeitenden Industrie aufgrund günstiger Inputgüter können Ernährungssicherheit kurzfristig stärken und Wirtschaftswachstum fördern. Die Vorteile müssen jedoch mit unerwünschten Folgen abgewogen werden, z. B. können landwirtschaftliche Betriebe unter den niedrigeren Preisen leiden. In diesem Zusammenhang ist eine Einkommensumverteilung von ländlichen (Klein-)Bäuerinnen und -bauern zu (urbanen) weiterverarbeitenden Betrieben, Konsument*innen und dem Staat zu bedenken.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Funktionierende Steuerbehörden
  • Markt-Preis-Informationssysteme

Mögliche negative Effekte

  • Markt- und Handelsverzerrung
  • Einkommensverluste für nationale Landwirtschaft sowie Exporteure aufgrund niedrigerer Inlandspreise und geringerer Exporte
  • Absatzmärkte und Handelspartner können verloren gehen und in Zukunft nur schwierig wiedergewonnen werden
  • Mittel- und langfristige Gefährdung der Versorgung mit Nahrungsmitteln aufgrund der gefallenen Preise
  • Volkswirtschaftliche Verluste
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Finanzen
Handelswirkung
verzerrend
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