Exportquote
Beschreibung
Eine Exportquote gibt die maximale Menge an zulässigen Exporten eines Produktes an. Bei einer freiwilligen Exportrestriktion verpflichtet sich das Exportland, eine maximale Exportmenge in ein bestimmtes Partnerland nicht zu überschreiten.
Unterschiedliche administrative Varianten zur Erteilung der Exportberechtigung sind möglich: Dazu zählen unter anderem „first come first serve“, die Versteigerung von Lizenzen und die Beachtung historischer Exportzahlen.
Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT 1947) Artikel XI verbietet jegliche Exportrestriktionen mit Ausnahme von Exportsteuern. Temporäre, auf kritisch knapp vorhandene Nahrungsmittel oder weitere essentielle Produkte erlassene Exportquoten bilden eine weitere Ausnahme. Allerdings sind die Begriffe „temporär“, „kritisch“ und „knapp“ nicht spezifisch definiert. Folglich gilt: Exportquoten auf Agrargüter sind möglich, die Anwendung muss aber vor der WTO begründet und gerechtfertigt werden.
Exportquoten können in Krisensituationen ein geeignetes Instrument sein, um kurzfristig einer Knappheit von Nahrungsmitteln oder anderen essentiellen Gütern entgegenzuwirken. Mittel- und langfristig jedoch verringert sich aufgrund der niedrigeren Preise die Produktion, wodurch der betroffene Sektor geschwächt wird. Konsument*innen und weiterverarbeitende Betriebe hingegen profitieren zu Beginn von niedrigeren Preisen.
Alternativ existiert zu jeder Exportquote eine äquivalente Exportsteuer mit sehr ähnlichen Auswirkungen auf Preise und Mengen. Exportsteuern sind WTO-konform und garantieren dem Staat Einnahmen. Auch sind Exportsteuern transparenter und provozieren kein rent seeking.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
- Ständige Marktbeobachtung und -prognose
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
- Funktionierende Zollverwaltung
- Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
- Markt-Preis-Informationssysteme
Mögliche negative Effekte
- Markt- und Handelsverzerrung sowie volkswirtschaftliche Verluste
- Einkommensverluste für die nationale Landwirtschaft sowie Exporteure aufgrund niedrigerer Inlandspreise und geringerer Exporte
- Absatzmärkte und Handelspartner können verloren gehen und in Zukunft nur schwierig wiedergewonnen werden
- Mittel- und langfristig kann die Versorgung mit Nahrungsmittel in Folge von Produktionsrückgängen im Sektor des betreffenden Produktes aufgrund der gefallenen Preise gefährdet werden
- Unter den Exporteuren findet ein sogenanntes rent seeking (Einflussnahme zur Erwirtschaftung zusätzlicher Einkommen) nach der durch Differenzen zwischen Inlands- und Weltmarktpreisen resultierenden Quotenrente statt, was zu erheblichen volkswirtschaftlichen Verlusten führen kann. Abhängig vom Vergabesystem der Exportberechtigung können einige Exporteure von der Quote profitieren, während andere Einkommensverluste zu verzeichnen haben
- Intransparenz und Korruption während der Vergabeprozesse