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Flächengebundene Bestandgrenzen in der Tierhaltung

Beschreibung

Die maximal zulässigen Bestandszahlen in der Tierhaltung werden an die landwirtschaftlich genutzte Fläche pro Betrieb gebunden. So soll das Grund- und Oberflächen- und damit Trinkwasser vor Stickstoffbelastung geschützt und sollen die Methan- und Ammoniakemissionen reduziert werden.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Monitoring- und Kontrollsystem der geförderten landwirtschaftlichen Produktionsverfahren
  • Sanktionsmechanismen
  • Landesweite neutrale Überwachung der Tierbestände, deren Leistung und des Seuchenrisikos (z. B. über einen Tiergesundheitsdienst)
  • Landesweite Überwachung der natürlichen Ressourcen und ihrer Qualität (z. B. Wasser, Boden, Wälder, Luft, Grünland)

Mögliche negative Effekte

  • Betriebe umgehen die Obergrenze durch formale/ steuerrechtliche Teilung von Betrieben
  • Tierhaltende Betriebe verlieren ihre Entwicklungsperspektive
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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