Tierseuchenkasse
Beschreibung
Die Tierseuchenkasse leistet Entschädigungen und Beihilfen für Tierverluste, die durch (ggf. anzeigepflichtige) Tierseuchen oder andere übertragbare Tierkrankheiten entstanden sind. Sie reduziert das Risiko von durch Krankheiten oder Epidemien verursachten Tierverlusten und verbessert deren Vorhersagbarkeit. Eine finanzielle Entschädigung wird in der Regel für Tiere geleistet, die auf behördliche Anordnung getötet wurden, sowie ggf. auch für Tiere, bei denen nach dem Tod eine anzeigepflichtige Tierseuche festgestellt wurde. Die Tierseuchenkasse finanziert sich durch regelmäßige Beiträge der Versicherten, kann aber auch durch den Staat bezuschusst werden.
Der Einkommensausfall, der entsteht bis die Herde erneut aufgebaut ist, kann über eine private Ertragsschadensversicherung teilweise ausgeglichen werden. Die Mitgliedschaft der Landwirt*innen in einer Tierseuchenkasse ist in der Regel obligatorisch. Die Entschädigungssumme kann staatlich bezuschusst werden.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
- Landesweite neutrale Überwachung der Tierbestände, deren Leistung und des Seuchenrisikos (z. B. über einen Tiergesundheitsdienst)
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
- Funktionsfähige Veterinär- und Gesundheitsbehörden
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen
Mögliche negative Effekte
- Vernachlässigung der Vorsorge in den landwirtschaftlichen Betrieben
- Vorteilsname und Korruption
- Finanzielle Überforderung der Tierseuchenkasse