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Freiwillige Qualitätsklassen und Normen für Handel und Vermarktung

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Anders als bei den verbindlichen Klassen und Normen für Handel und Vermarktung einigen sich die landwirtschaftlichen Betriebe und Handelspartner auf freiwillige branchenübliche Regelungen im Sinne von handelsgebräuchlichen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese umfassen in der Regel Handelsgrundlagen, Qualitätsparameter (z. B. Größe, Feuchtigkeitsgehalt, Geruch/ Geschmack, Umfang, Länge, Sortierungsgrößen etc.), Sachverständigkeit und Schiedsgerichtsbarkeit. Bei Vermarktungsnormen kommen noch die Aufmachung und Kennzeichnung betreffende Kriterien hinzu. Wertschöpfungsplattformen und Multi-Stakeholder-Dialoge können den Abstimmungsprozess zwischen den beteiligten Akteuren erleichtern.

Standards erhöhen die Transparenz und Sicherheit über die Beschaffenheit der Erzeugnisse zwischen Landwirtschaft, Verarbeiter*innen, Handel und privaten Verbraucher*innen, sie erhöhen die (finanziellen) Anreiz für landwirtschaftliche Erzeuger*innen zur Verbesserung der Qualität ihrer landwirtschaftlichen Produktion (Verbraucherschutz) und steigern darüber hinaus durch die Differenzierung der Bezahlung nach allgemeingültigen und vergleichbaren Kriterien die Erzeugerpreise.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Breite Anerkennung und Akzeptanz des Siegels
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
  • Funktionierende externe Auditstrukturen (z. B. durch regionale bzw. nationale Prüfungsverbände)
  • Qualitätsmanagementsysteme
  • Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Sanktionsmechanismen
  • Regelmäßige Einweisung des Personals
  • Schulungsangebote für unabhängige Kontrolleur*innen und Anwender*innen

Mögliche negative Effekte

  • Verderb von nicht konformen landwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Kosten bei interregionalem Handel mit voneinander abweichenden Handelsklassen und Vermarktungsnormen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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