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Zollfreiheit für Betriebsmittel und Maschinen

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Der Zoll für strategisch wichtige Güter, deren Versorgung die nationale Wirtschaft nicht sicherstellen kann (z. B. spezielle Nahrungsmittel, Betriebsmittel oder Maschinen), wird aufgehoben. Die tarifliche Zollbefreiung ergibt sich allein aus dem sogenannten Zolltarif und besteht für Waren, die dem Zollsatz “frei” unterliegen.

Außertarifliche Zollbefreiungen betreffen Waren, für die eine tarifliche Zollbefreiung nicht vorgesehen ist. Voraussetzungen für die Befreiung sind in verschiedenen Rechtsvorschriften festgelegt und orientieren sich überwiegend an dem Verwendungszweck der Güter.

Werden die Zollsätze zu differenziert, wird die Verwaltung überfordert. Tarifliche und außertarifliche Zollfreiheit ist daher nur bei gezielten Zollmaßnahmen und nicht kurzfristig variabel einsetzbar.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Zugangsmöglichkeiten für alle Landwirt*innen, unabhängig von Betriebsgröße und Standort
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen

Mögliche negative Effekte

  • Hemmnis für den Aufbau heimischer Industrie
  • Reduktion der Staatseinnahmen
  • Korruption und Vorteilsnahme
  • Mangelnde Wartungsmöglichkeiten durch unzureichende Vertriebsstruktur internationaler Maschinenhersteller
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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