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Stärkung von Wasser-Nutzungsgruppen

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Wasser-Nutzungsgruppen übernehmen auf lokaler Ebene die Wasserverteilung und verantworten darüber hinaus über die obligatorischen Beiträge ihrer Mitglieder auch die Verwaltung der Wasserinfrastruktur. Die Gruppen können einige wenige Einzelpersonen oder aber mehrere Hundert Mitglieder umfassen, freiwillige Genossenschaften oder Gemeinschaftsunternehmen mit obligatorischer Mitgliedschaft aller Wassernutzer*innen sein.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen, die Wasser-Nutzungsgruppen unterstützen und andere Unternehmen nicht diskriminieren (gleiche Wettbewerbsbedingungen)
  • Eigeninitiative der lokalen Bevölkerung
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen

Mögliche negative Effekte

  • Auditstrukturen funktionieren nur unzureichend und die Mitglieder verlieren das Vertrauen in ihre Organisation
  • Übernutzung des vorhandenen Wassers durch einzelne Mitglieder
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
hoch
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Umwelt & natürliche Ressourcen
  • Arbeit & Soziales
  • Justiz
Handelswirkung
nicht verzerrend
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