Rechtliche Stärkung von Pächter*innen
Beschreibung
Pächter*innen brauchen Rechtssicherheit bei der Bewirtschaftung des zeitlich begrenzten Pachtverhältnisses. Pachtdauer, Pachtzins und der Ausgleich für getätigte Investitionen zwischen Verpächter*in und Pächter*in werden im Rahmen eines Landpachtrechts gesetzlich geregelt. Im Rahmen von Pachtverträgen verpflichtet sich die/der Verpächter*in, der/ dem Pächter*in den Gebrauch des gepachteten Gegenstandes und den Genuss der Früchte (soweit sie nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind) während der Pachtzeit zu gewähren.
Wenn der/ die Pächter*in gut wirtschaftet, kann der/die Eigentümer*in das Land teurer verkaufen. Um für die Pächter*innen einen Ausgleich zu schaffen, sollten sie bei der Landveräußerung mit Vorzug behandelt werden (Vorkaufsrecht). Traditionelle Bewirtschaftungssysteme können mit einem angepassten Pachtrecht legalisiert werden.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
- Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
- Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
- Flächendeckendes (Liegenschafts-)Kataster/ Land(nutzungs)rechte
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen
Mögliche negative Effekte
- Wertverlust der Fläche und dadurch Kapitalverlust des Eigentümers/ der Eigentümerin wenn der/ die Pächter*in schlecht bewirtschaftet hat