Unfallversicherung
Beschreibung
Eine gesetzliche oder genossenschaftlich organisierte landwirtschaftliche Unfallversicherung sichert berufsbedingte Unfallrisiken ab. Hierunter fallen all diejenigen Kosten, die durch Unfälle bei der Ausübung der Landbewirtschaftung, der Viehhal-tung, der Waldwirtschaft, der Fischerei und der Jagd entstehen. Die durch Unfälle ausgelösten Kosten für die medizinische Betreuung der Unfallopfer einschließlich deren Rehabilitation und – je nach Versicherungsvertrag – im Todesfalle die soziale Absicherung der Hinterbliebenen werden von der Versicherung getragen. Man unterscheidet zwischen der verpflichtenden und freiwilligen Unfallversicherung.
Meist handelt es sich bei einer landwirtschaftlichen Unfallversicherung um eine genossenschaftlich organisierte Solidargemeinschaft, die sich im Umlageverfahren durch regelmäßige Beiträge der Unternehmen und ggf. durch staatliche Zuschüsse finanziert. Die finanziellen Beiträge richten sich nach Größe, Tiereinheit und Anzahl der Beschäftigten.
Ein Teil der Beiträge zur Unfallversicherung wird für die Unfallprävention eingesetzt (z. B. gesetzlich vorgeschriebene Schutzvorrichtungen an Traktoren, Maschinen und bei Stallanlagen). Der Vernachlässigung von Unfallverhütung kann durch risikoorientierte Beitragsgestaltung begegnet werden.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- (Sich entwickelnde) Versicherungsbranche
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
- Hoher Anteil der Erwerbsbevölkerung im formellen Sektor
- Zugangsmöglichkeiten für alle Landwirt*innen, unabhängig von Betriebsgröße und Standort
Mögliche negative Effekte
- Erwerbstätige im informellen Sektor werden durch herkömmliche staatliche Sozialversicherungssysteme nicht erreicht
- Mögliche Maßnahmen zur Unfallverhütung im Betrieb werden vernachlässigt