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Krankenversicherung

Beschreibung

Die Krankenversicherung erstattet ihren Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung im Krankheitsfall (ambulant oder stationär), bei Mutterschaft und teilweise auch nach Unfällen. Somit sollen existentielle Krisen durch Krankheit etc. verhindert werden.

Die (landwirtschaftliche) Krankenversicherung finanziert sich durch regelmäßige Beiträge der Versicherten. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft sowie nach der Leistungsfähigkeit der Mitglieder. Die Mitgliedschaft kann gesetzlich verpflichtend oder freiwillig sein.

In einer gesetzlichen landwirtschaftlichen Krankenversicherung sind hauptberufli-che Landwirt*innen sowie Familienangehörige etc. pflichtversichert. Nach dem Prinzip der solidarischen Finanzierung richten sich die Beiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitglieder (Wirtschaftswert, Arbeitsbedarf oder anderer angemessener Maßstab, zum Beispiel Flächenwert).

Voraussetzungen

  • (Sich entwickelnde) Versicherungsbranche
  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Hoher Anteil der Erwerbsbevölkerung im formellen Sektor
  • Zugangsmöglichkeiten für alle Landwirt*innen, unabhängig von Betriebsgröße und Standort
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen

Mögliche negative Effekte

  • Beitragsgestaltung überfordert die finanzielle Leistungskraft der Versicherten
  • Die Versorgung entspricht nicht dem Bedarf der Bevölkerung
  • Die Versorgung kann aufgrund eines mangelnden Zugangs zu medizinischen Betriebsmitteln nicht gewährleistet werden
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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