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Flächendeckender Sozialdienst zur Weiterführung eines Betriebs bei Unfall

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Damit bei Unfällen in der bäuerlichen Familie die Fortführung des Betriebes nicht gefährdet wird, organisieren Unfall- oder Krankenversicherungen oder bäuerliche Organisationen einen Betriebshilfsdienst. Dieser stellt die Weiterbewirtschaftung des Betriebes, z. B. mit Bauern und Bäuerinnen aus der Nachbarschaft, sicher.

Auch beim unfallbedingten Ausfall von Arbeitnehmer*innen kann der Betriebshilfsdienst für Ersatz sorgen.

Voraussetzungen

  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Versicherungsunternehmen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Versicherung oder bäuerlichen Organisation mit entsprechendem Dienstleistungsangebot
  • Eigeninitiative der lokalen Bevölkerung

Mögliche negative Effekte

  • Es stehen nicht ausreichend viele Helfer*innen zur Verfügung
  • Die Helfer*innen nehmen ihren Dienst nicht ernst
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
Erforderliches Budget
hoch ($$$)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Arbeit & Soziales
Handelswirkung
nicht verzerrend
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