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Gesetzliches Regelwerk zum Schutz des Bodens

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Um Gefährdungen der landwirtschaftlich genutzten Böden durch Überweidung, Überdüngung, Erosion oder sinkenden Humusgehalt rechtzeitig zu begegnen, kann der Staat gezielte Förderprogramme auflegen. Diese unterstützen Landwirt*innen in Form finanzieller Beihilfen, die z. B. in ihren Betrieben Windschutzhecken anlegen, Tierbestände an die Ertragskraft der Böden anpassen, den Einsatz von Dünger vermindern oder erhöhen, Hanglagen erosionsmindernd bewirtschaften, Grünland erhalten, Äcker wassersparend bewirtschaften. Bodenschutzmaßnahmen der Landwirt*innen gehen in der Regel mit einer Modernisierung der Betriebe einher, z. B. der Be- und Entwässerungssysteme, des überörtlichen Erosionsschutzes und der gesamten Flur-und Landschaftsgestaltung.

Die Beteiligung der Landwirt*innen an den Förderprogrammen ist freiwillig. Die bodenschonende Wirkung muss überprüft werden.

Voraussetzungen

  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Landesweite Überwachung der natürlichen Ressourcen und ihrer Qualität (z. B. Wasser, Boden, Wälder, Luft, Grünland)
  • Gute Kenntnisse der guten landwirtschaftlichen Praxis
  • Monitoring- und Kontrollsystem der geförderten landwirtschaftlichen Produktionsverfahren
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Sanktionsmechanismen
  • Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung

Mögliche negative Effekte

  • Zu strikt gefasste Umweltgesetze gehen über die wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten der Boden bewirtschaftenden Betriebe hinaus und behindern so die Entwicklung der Landwirtschaft, aber auch der Volkswirtschaft insgesamt
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Umwelt & natürliche Ressourcen
  • Justiz
Handelswirkung
nicht verzerrend
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