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Gesetzliches Regelwerk zum Verbraucherschutz

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Gesetzliches Regelwerk zum gesundheitlichen Verbraucherschutz ermöglicht Rückverfolgbarkeit und Transparenz im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Ausgehend vom Codex Alimentarius existieren gesetzliche Mindestanforderung an Hygiene- und Verunreinigungskriterien, die von allen Stufen der Wertschöpfungskette, auch den landwirtschaftlichen Betrieben, eingehalten werden müssen, insbesondere beim Umgang mit leicht verderblichen Produkten.

Das SPS-Abkommen der WTO setzt die Regeln zur Anwendung von sanitären und phytosanitären (SPS) Maßnahmen, denen WTO-Mitglieder folgen müssen, wenn sie Vorschriften im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit erlassen. Die Maßnahmen der verschiedenen Länder dürfen sich nicht ungerechtfertigt zwischen verschiedenen WTO-Mitgliedern unterscheiden.

Angesichts der internationalen Warenströme und der stetigen Weiterentwicklung von Produkten, Herstellungsverfahren und Vertriebsformen ist die fortwährende Arbeit am System der Lebensmittelsicherheit eine Daueraufgabe. Diese Kontrolle kann der Gesetzgeber an anerkannte Dienstleister delegieren.

Die Überprüfung der Lebensmittelunternehmen (Kontrolle der Kontrolle) erfolgt über risikoorientierte Betriebskontrollen und zielgerichtete Probeentnahmen mit wechselnden Untersuchungsschwerpunkten. Sensible Produkte (z. B. Milchprodukte) werden in der Regel häufiger überwacht. Für einige Produktgruppen existieren besondere Überwachungspläne.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Landesweites Verzeichnis der landwirtschaftlichen Betriebe und / oder Unternehmen, die im Agrar- und Ernährungssektor tätig sind
  • Laboratorien für Rückstands- und Schadstoffanalytik in Nahrungs- und Futtermitteln
  • Funktionsfähige Veterinär- und Gesundheitsbehörden
  • Qualitätsmanagementsysteme
  • Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Sanktionsmechanismen
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen
  • Schulungsmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung

Mögliche negative Effekte

  • Heimische Betriebe, die den Standards nicht genügen können, werden aus dem Markt gedrängt
  • Ausgrenzung nicht gelisteter Unternehmen (Klientelpolitik)
  • Aufbau von Handelsbarrieren gegenüber Drittländern
  • Der Verdacht einer Nichterfüllung kann als Handelsbarriere benutzt werden
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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