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Gesetzliches Regelwerk zum Schutz der Biodiversität

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In einem grundlegenden Gesetzeswerk zum Arten- und Biotopschutz mit den zugehörigen Verordnungen werden die Bürger*innen eines Landes, aber auch die Wirtschaft und insbesondere die Land-und Forstwirtschaft angehalten, die Artenvielfalt und die Biodiversität eines Landes zu schützen und zu erhalten. Eine möglichst große Biodiversität stabilisiert nicht nur die vom Menschen genutzten Ökosysteme, sondern liefert auch für die Züchtung von Nutzpflanzen und Nutztiere die notwendige genetische Vielfalt. Die verfahrenstechnische Umsetzung auf bäuerlicher Ebene wird in regelmäßigen Abständen von staatlichen oder ggf. privaten Kontrollinstitutionen geprüft.

Die jeweilige nationale Gesetzgebung ist in hohem Maße eingebunden in internationale Abkommen zum Schutz der Biodiversität (z. B. die Biodiversitätskonvention).

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Landesweite Überwachung der natürlichen Ressourcen und ihrer Qualität (z. B. Wasser, Boden, Wälder, Luft, Grünland)
  • Gute Kenntnisse der guten landwirtschaftlichen Praxis
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Sanktionsmechanismen
  • Monitoring- und Kontrollsystem der geförderten landwirtschaftlichen Produktionsverfahren
  • Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Mögliche negative Effekte

  • Zu strikt gefasste Umweltgesetze gehen über die wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe hinaus und behindern so die Entwicklung des Ackerbaus
  • Umsiedlungen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Umwelt & natürliche Ressourcen
  • Justiz
Handelswirkung
nicht verzerrend
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  • Policy Objectives