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Gesetzliches Regelwerk der Pflanzenzucht

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Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit im Ackerbau, aber auch der Grünlandnutzung, müssen bisherige (gezüchtete) Sorten ständig erhalten, aber auch weiterentwickelt werden. Damit dieses zielgerichtet und auf die Verhältnisse des jeweiligen Landes angepasst erfolgt, sollte das Verfahren der Züchtung und der Anerkennung von Sorten gesetzlich geregelt werden. Dies ermöglicht auch eine neutrale Kontrolle der Ertrags- und Leistungsdaten in der Pflanzenzüchtung.

Durch die gute Zusammenarbeit zwischen der staatlichen Forschungs- und Züchtungsarbeit und der privaten Pflanzenzüchtung können sowohl die Erhaltungszüchtung als auch der züchterische Fortschritt intensiv unterstützt werden.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Sanktionsmechanismen
  • Schulungsmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung

Mögliche negative Effekte

  • Zu strikt gefasste Regelung der Pflanzenzucht behindern Innovationstransfer und so die Entwicklung des Ackerbaus
  • Bürokratisierung
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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