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Vorschriften zur Betriebssicherheit und Prävention von Unfällen

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Die Unfallverhütung am Arbeitsplatz ist ein Element der Betriebssicherheit und wird durch intensive Präventionsarbeit, z. B. der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, durch Wartung und Überprüfung technischer Geräte und Maschinen, durch Regelungen zur Arbeitssicherheit im Umgang mit Maschinen (inkl. Schutzvorrichtungen) und Tieren, durch sichere Bauweise der Wirtschaftsgebäude, Treppen und Aufgänge aber auch durch Betriebsanweisungen für Geräte und Chemikalien gefördert. Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind umfangreich und variieren je nach Betriebsstätte und Arbeitsinhalt.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Versicherungsunternehmen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit lokalen Beratungsdiensten
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Sanktionsmechanismen
  • Regelmäßige Einweisung des Personals
  • Schulungsangebote für unabhängige Kontrolleur*innen und Anwender*innen

Mögliche negative Effekte

  • Benachteiligung kleinerer landwirtschaftlicher und weiterverarbeitender Betriebe
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • mittel
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Arbeit & Soziales
  • Justiz
Handelswirkung
nicht verzerrend
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