Instrument
Gesetzliches Regelwerk zur Zusammenarbeit in der Lieferkette
Beschreibung
Das allgemeine Handels- und Vertragsrecht wird systematisch an die Besonderheiten der Wertschöpfungskette bei Nahrungsmitteln angepasst (Zahlungsziele, Qualitätsstandards, Gerichtsbarkeit usw.) und schafft so einen verlässlichen Handlungsrahmen bzw. transparente Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Landwirt*innen und ihre Marktpartner.
Das Handels- und Vertragsrecht kann durch standardisierte Bezugs- und Lieferverträge ausgefüllt werden.
Für Agrar-, Handels- und Lebensmittelrecht sind eigene juristische Institute oder Fakultäten von Bedeutung. Bäuerliche Organisationen sollten ihre Mitglieder durch Rechtsberatung unterstützen.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
- Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
- Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
- Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
- Sanktionsmechanismen
- Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
- Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen
Mögliche negative Effekte
- Überforderung der Akteure mit den gesetzlichen und bürokratischen Anforderungen
- Benachteiligung kleinerer landwirtschaftlicher und weiterverarbeitender Betriebe aufgrund mangelnder Rechtsberatung
Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)