Flächendeckendes (Liegenschafts-) Kataster
Beschreibung
Unter einem (Liegenschafts-)Kataster wird ein Register bzw. eine Sammlung von Sachverhalten mit Raumbezug verstanden. Im engeren Sinne steht ein (Liegenschafts-)Kataster für ein flächendeckendes Register sämtlicher Flurstücke (vermessene Parzellen, Grundstücke) und deren Beschreibung. Die im Kataster gesammelten Informationen werden auf der Grundlage von Geodaten erarbeitet. Das (Liegenschafts-)Kataster darf in der Regel von jeder Person eingesehen werden, die ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Die Einführung eines flächendeckenden (Liegenschafts-)Katasters verbessert die rechtliche Absicherung des Eigentums der Bäuerinnen und Bauern an Grund und Boden, erhöht den Anreiz von Betrieben zur Umsetzung langfristiger Investitionen und Umweltschutzmaßnahmen, verbessert den Zugangs zu Finanzdienstleistungen (z. B. durch Beleihungsfähigkeit von Boden) sowie zu an die Fläche gebundenen Beihilfezahlungen, ermöglich Landwirt*innen die Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen und dem Staat die Möglichkeit der Grundsteuererhebung sowie die Ausweisung von (Trink-)Wasserschutzgebieten und ökologischen Vorrangflächen.
Ein Kataster besteht aus zwei Elementen: Der beschreibende Teil (Liegenschaftsbuch) enthält die Bezeichnung des Flurstücks, seine geographische Lage und Adresse, die Namen der Eigentümer*innen, die Art der Nutzung und die Größe des Flurstücks. Der zweite Bestandteil ist die sogenannte Flur- oder Liegenschaftskarte. Ihr Maßstab variiert je nach Anforderung an die Detailgenauigkeit zwischen 1:500 bis 1:5000. Die Rechte und Lasten, die mit einem Flurstück verknüpft sind, werden ebenfalls dokumentiert. Die Veränderungen können zwischen zwei Parteien vereinbart werden, beispielsweise Kauf, Verkauf, Pacht oder Beleihung, oder sie finden bei sozialen Ereignissen statt wie Geburt, Tod, Heirat oder Scheidung.
Katastersysteme sind weltweit sehr unterschiedlich aufgebaut. Eine Möglichkeit ist, alle Landtitel für ein bestimmtes Gebiet vollständig zu erfassen, in diesem Fall spricht man von einer Registrierung der Titel. Eine andere Möglichkeit ist, nur die Veränderungen im Eigentumsrecht schriftlich festzuhalten; dann spricht man von einer Registrierung der Eigentumsrechte. Der Großteil der heute angewendeten Systeme benutzt die „Registrierung der Titel“. Viele Länder verfügen aber über kein Kataster.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
- Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
- Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Gesetzliches Regelwerk zum Schutz des Eigentums an landwirtschaftlicher Fläche
- Respekt für Kulturlandschaft und Traditionen
- Technische Voraussetzungen zur Erfassung der Geodaten (variiert mit dem Maßstab der Flurkarte)
Mögliche negative Effekte
- Traditionelle, nicht dokumentierte Bodenrechte und Bewirtschaftungssysteme werden nicht berücksichtigt
- Vertreibung und Zwangsumsiedelungen traditioneller Nutzer*innen zu Gunsten von nationalen und internationalen Investoren
- Einschränkung des erforderlichen Strukturwandels (z. B. bei strikter Realteilung)