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Produktions-/ Verarbeitungs-Quote

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Einführung eines lokalen/ regionalen/ nationalen Maximalkontingents, das Erzeuger*innen eines bestimmten Produkts (z. B. Milch, Zucker) produzieren dürfen bzw. das ein Verarbeitungsbetrieb (z. B. Molkerei) weiterverarbeiten darf. Die Nichteinhaltung der Quote ist mit Strafzahlungen verbunden.

Die Einrichtung von Quotenbörsen erlaubt es Erzeuger*innen sowie verarbeitenden Betrieben, die eine Quote zugeteilt oder erworben haben, diese zu handeln und dadurch sogenannte Quotenrenten zu erhalten.

Direkte Mengensteuerung im Binnenmarkt erfordert einen sehr hohen Verwaltungsaufwand.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Markt-Preis-Informationssysteme
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Sanktionsmechanismen

Mögliche negative Effekte

  • Marktverzerrung
  • Gefahr der Korruption und Intransparenz
  • Hohe volkswirtschaftliche Kosten bei „zu hoch“ oder „zu niedrig“ angesetzten Quoten
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
Handelswirkung
verzerrend
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