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Produktgebundene Beihilfe für Verarbeitung

Beschreibung

Finanzieller Zuschuss zu einer Investition in materielle und/ oder immaterielle Vermögenswerte zur Errichtung/ Erweiterung einer Verarbeitungsstätte für ein bestimmtes Produkt.

Bei einem saisonalen oder temporären Überangebot bestimmter landwirtschaftlicher Produkte können produktgebundene Verarbeitungsbeihilfen geleistet werden (z. B. Schulmilchprogramm in Thailand oder Deutschland). Wichtig ist der Anschubcharakter der Beihilfen für Betriebe und genossenschaftliche Unternehmen der Ernährungswirtschaft (keine Dauersubvention).

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Eine eindeutige Entwicklungsperspektive für die Landwirtschaft, die Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie die Teilhabe von bäuerlichen Betrieben
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Eigeninitiative der lokalen Bevölkerung
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Sanktionsmechanismen

Mögliche negative Effekte

  • Korruption und Vorteilsnahme
  • Marktverzerrung
  • Fehlinvestitionen
  • Missbrauchsgefahr für Klientelpolitik
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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