Mindestlohn für Wander- und Saisonarbeitskräfte
Beschreibung
Einführung von per Gesetz festgelegten Mindestlöhnen für Wander- und Saisonarbeitskräfte. Die Mindestlöhne dienen zu deren Schutz und sozialer Absicherung, da Wander- und Saisonarbeitskräfte in der Regel einen sehr begrenzten Arbeitnehmerschutz genießen.
Der saisonale Verlauf des Arbeitsbedarfs in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zeigt typische Arbeitsspitzen. So werden im Obst- und Gemüseanbau zur Auspflanzung sowie zur Ernte und Verarbeitung viele Arbeitskräfte benötigt, die nicht im jeweiligen Dorf oder der Region vorhanden sind. Exportorientierte Kaffee-, Tee-, aber auch Gemüse- und Obstproduzent*innen benötigen saisonal erhebliche Unterstützung durch Saison- und Wanderarbeiter*innen. Die Vereinbarung eines Mindestlohnes, eventuell verbunden mit sozialen Einrichtungen und Weiterbildungsmöglichkeiten, festigt das gute Verhältnis zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Verfügbarkeit externer Wander- und Saisonarbeiter*innen für Zeitarbeit zu Spitzenzeiten
- Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
- Gesetzlich festgelegte Mindestlöhne
- Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Sanktionsmechanismen
Mögliche negative Effekte
- Rückgang der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
- Bauernhöfe können es sich nicht mehr leisten, Wander- und Saisonarbeiter zu beschäftigen