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Flurbereinigung

Beschreibung

In Regionen, in denen z. B. aufgrund von Realteilung, Vererbung über Familienzweige oder regionaler Stadt- und Infrastrukturentwicklung Strukturmängel bestehen, werden mit staatlicher Hilfe im Rahmen einer freiwilligen oder im Anordnungsverfahren durchgeführten Um- bzw. Zusammenlegung unwirtschaftliche Flurflächen zusammengelegt. Den Eigentümer*innen werden zerstückelte Grundflächen entzogen und im Gegenzug neue, zusammengelegte Grundstücke zugeteilt. Aus mehreren kleineren und auseinanderliegenden Flächen eines landwirtschaftlichen Betriebs entstehen so ein oder mehrere größere Flächen (Arrondierung). Bei ungleicher Bonität der Flächen kommt es zu einem Flächen- bzw. Wertausgleich. Grundsätzlich ist jede*r Eigentümer*in für seine Grundstücke mit Land von gleichem Wert abzufinden.

Die Bereitschaft der Landwirt*innen zur Beteiligung muss gegeben sein und kann durch intensive Beratung vorbereitet werden. Dazu kann u. a. auch die Schaffung eines Flurbereinigungsausschusses, besetzt durch betroffene Bauernfamilien oder deren Vertretung, hilfreich sein. Alternativ sind auch vereinfachtere Verfahren des freiwilligen Landtausches möglich.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Interesse und Bereitschaft aller Beteiligten zum Dialog
  • Bestandsinformationen über verfügbares Land, einschließlich von Daten zu dessen Qualität
  • Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Flächendeckendes (Liegenschafts-)Kataster/ Land(nutzungs)rechte
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Respekt für Kulturlandschaft und Traditionen

Mögliche negative Effekte

  • Langwierige Verfahren zur Klärung der Eigentumsverhältnisse
  • Negative soziale Folgen durch fehlenden Interessenskonsens aller Beteiligten
  • Ungenügender Wertausgleich
  • Klientelpolitik und Korruption
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • lang
Verwaltungsaufwand
hoch
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Umwelt & natürliche Ressourcen
  • Internes, Bau & Infrastruktur
  • Justiz
Handelswirkung
nicht verzerrend
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