Zuschuss für Leistungen zum Schutz des Wassers
Beschreibung
Um den Wasserhaushalt für ein gesamtes Land funktionsfähig zu erhalten, kann der Staat gezielte Förderprogramme für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und die Fischerei auflegen. Diese unterstützen diejenigen Landwirt*innen, Gärtner*innen sowie Fischer*innen finanziell, die in ihren Betrieben sparsam mit den Wasservorräten umgehen, Belastungen durch Schadstoffe vermeiden, Be- und Entwässerungsanlagen funktionsfähig halten und spezielle Bewirtschaftungsauflagen in Wasserschutzgebieten hinnehmen müssen. Die Beteiligung der Betriebe an den Förderprogrammen ist freiwillig. Die Wirkung der geförderten Wasserschutzmaßnahmen wird überprüft.
Wasserschutzmaßnahmen der Landwirt*innen müssen eng mit Bodenschutz- und Klimaschutzprogrammen verzahnt werden. Landwirt*innen, deren Bewirtschaftungsflächen in (Trink-)Wasserschutzgebiete fallen, können finanzielle Ausgleichszahlungen erhalten.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
- Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
- Gute Kenntnisse der guten landwirtschaftlichen Praxis
- Monitoring- und Kontrollsystem der geförderten landwirtschaftlichen Produktionsverfahren
- Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
- Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Sanktionsmechanismen
Mögliche negative Effekte
- Korruption und Vorteilsnahme
- Überforderung der Verwaltungen bei der flächendeckenden Umsetzung und Kontrolle der Schutzmaßnahmen für Grund- und Oberflächenwasser vor Ort