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Zuschuss für Leistungen zum Schutz des Wassers

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Um den Wasserhaushalt für ein gesamtes Land funktionsfähig zu erhalten, kann der Staat gezielte Förderprogramme für die Land- und Forstwirtschaft, den Gartenbau und die Fischerei auflegen. Diese unterstützen diejenigen Landwirt*innen, Gärtner*innen sowie Fischer*innen finanziell, die in ihren Betrieben sparsam mit den Wasservorräten umgehen, Belastungen durch Schadstoffe vermeiden, Be- und Entwässerungsanlagen funktionsfähig halten und spezielle Bewirtschaftungsauflagen in Wasserschutzgebieten hinnehmen müssen. Die Beteiligung der Betriebe an den Förderprogrammen ist freiwillig. Die Wirkung der geförderten Wasserschutzmaßnahmen wird überprüft.

Wasserschutzmaßnahmen der Landwirt*innen müssen eng mit Bodenschutz- und Klimaschutzprogrammen verzahnt werden. Landwirt*innen, deren Bewirtschaftungsflächen in (Trink-)Wasserschutzgebiete fallen, können finanzielle Ausgleichszahlungen erhalten.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Gute Kenntnisse der guten landwirtschaftlichen Praxis
  • Monitoring- und Kontrollsystem der geförderten landwirtschaftlichen Produktionsverfahren
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Sanktionsmechanismen

Mögliche negative Effekte

  • Korruption und Vorteilsnahme
  • Überforderung der Verwaltungen bei der flächendeckenden Umsetzung und Kontrolle der Schutzmaßnahmen für Grund- und Oberflächenwasser vor Ort
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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