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Exportkredit

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Staatliche Exportkredite ermöglichen ausländischen Käufer*innen den Erwerb eines heimischen Produktes zu nicht-marktüblichen Konditionen. Meist bedeutet dies eine Verschiebung der Zahlung um einen bestimmten Zeitraum. Bei Nahrungsmitteln beträgt dieser meist bis zu einem Jahr. Der Staat unterstützt diese Kredite, die in der Regel von Exportkreditagenturen vergeben werden, mit Garantien, Versicherungen oder vergünstigten Zinssätzen.

Agrarexportkredite können dazu beitragen, Agrarprodukte auf dem Weltmarkt zu etablieren und abzusetzen. Allerdings sind sie ein teures Instrument. Insbesondere für ärmere Entwicklungsländer mit begrenzten Finanzmitteln ist es in vielen Fällen sinnvoller, zuerst den Aufbau von nationalen Kreditmärkten im Agrarsektor zu fördern. Oft werden Exportkredite verstärkt während Finanzkrisen vergeben, um die restriktivere Kreditvergabe von Banken an die Land- und Agrarwirtschaft auszugleichen.

Agrarexportkredite dürfen nicht als „getarnte“ Exportsubvention verwendet werden, um Handelssanktionen zu umgehen. Gemeinsame Regeln zu Agrarexportkrediten wurden im „Nairobi packages“ im Dezember 2015 vereinbart. Mitglieder verpflichten sich darin, keine Exportkredite, Kreditgarantien oder Versicherungsprogramme für die folgenden, im Annex 1 des Agrarabkommens gelisteten Produkte umzusetzen. Ausnahmen sind ebenfalls im Nairobi package festgelegt.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Markt-Preis-Informationssysteme
  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen

Mögliche negative Effekte

  • Erhöhte Staatsausgaben
  • Höhere Preise für Konsumenten und Verarbeitungsindustrie, wenn die Kreditvergabe zu einer Verknappung des nationalen Angebots führt
  • Korruption bei der Vergabe von Krediten
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Finanzen
Handelswirkung
verzerrend
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