Emissionshandel im Agrarbereich
Beschreibung
Die Landwirtinnen sowie Betriebe der Weiterverarbeitung (z. B. Molkereien, Schlachthöfe) müssen Emissionsberechtigungen oder -zertifikate nachweisen, wenn sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Menge an Treibhausgasen (THG) durch eine bestimmte Aktivität (z. B. durch Viehhaltung, Pflanzenbau, Düngemitteleinsatz) freisetzen. Die in den Emissionshandel einbezogenen THG-Emissionen sind hierbei durch eine Obergrenze begrenzt. Die Landwirtinnen können die Emissionsberechtigungen auch handeln: Entweder innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors oder auch sektorübergreifend, falls der Emissionshandel in der Landwirtschaft mit dem Handel anderer Sektoren verknüpft ist. Die Zertifikate können auf Verpflichtungsmärkten oder freiwilligen Märkten gehandelt werden.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
- Qualitätsstandards zur Validierung/ Zertifizierung der Senkenleistung
- Landesweite Überwachung der natürlichen Ressourcen und ihrer Qualität (z. B. Wasser, Boden, Wälder, Luft, Grünland)
- Emissionsregistrierungs- und -überwachungssystem
- Markt-Preis-Informationssysteme
Mögliche negative Effekte
- Die Verwaltungen sind mit dem Verwaltungs- und Kontrollaufwand überfordert
- Vermeidungskosten überfordern kleinere Betriebe
- Missbräuchliche Berechnung, Schwellenwerte werden z. B. unterlaufen
- Verlagerung von Produktionsstandorten der Weiterverarbeitung