Instrument
Direktzahlungen
Beschreibung
Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe, die an die Produktion (gekoppelte Direktzahlungen) oder die Fläche bzw. Tierbestände (entkoppelte Direktzahlung) eines Betriebs gebunden sind und auf die Betriebe bei Beachtung geregelter Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben.
Direktzahlungen werden in der Regel nur geleistet, wenn der Antragsteller*in bestimmte Kriterien erfüllt. Hierzu zählen beispielsweise die Überschreitung einer bestimmten Mindestgröße, der Nachweis, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit als Hauptgeschäftszweck durchgeführt wird und der Nachweis über die Einhaltung spezieller Umweltauflagen. Stärker regional differenzierte Zahlungen gelten als effizienter.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
- Eine eindeutige Entwicklungsperspektive für die Landwirtschaft, die Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie die Teilhabe von bäuerlichen Betrieben
- Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
- Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
- Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
- Ständige Marktbeobachtung und -prognose
- Landesweites Verzeichnis der landwirtschaftlichen Betriebe und / oder Unternehmen, die im Agrar- und Ernährungssektor tätig sind
- Flächendeckendes (Liegenschafts-)Kataster/ Land(nutzungs)rechte
- Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
Mögliche negative Effekte
- Hohe Belastung des Staatshaushaltes
- Missbrauchsgefahr für Klientelpolitik, Vorteilsnahme, Korruption
- Mitnahmeeffekte in der Landwirtschaft ohne Förderwirkung (z. B. wenn Landbesitzer*innen Zahlungen erhalten, die in Städten ansässig sind, während Landwirte oder Landwirtinnen, die deren Land pachten, nicht profitieren)
- Markt- und Handelsverzerrungen
Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)