Instrument
Ausweisung von Gebieten für Natur- und Artenschutz
Beschreibung
Ausweisung von Gebieten, in denen zum Schutz der Natur und Biodiversität vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote erlassen werden. Neben der Ausweisung „klassischer“ Naturschutzgebiete oder -reservate können auch Biotope und Artenschutzgebiete ausgewiesen werden.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
- Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
- Flächendeckendes (Liegenschafts-)Kataster/ Land(nutzungs)rechte
- Ausgleichszahlungen
Mögliche negative Effekte
- Landwirt*innen, deren Bewirtschaftungsflächen in Schutzgebiete fallen, erhalten keine finanziellen Ausgleichszahlungen
Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)