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Ausweisung von Gebieten für Natur- und Artenschutz

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Ausweisung von Gebieten, in denen zum Schutz der Natur und Biodiversität vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote erlassen werden. Neben der Ausweisung „klassischer“ Naturschutzgebiete oder -reservate können auch Biotope und Artenschutzgebiete ausgewiesen werden.

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Flächendeckendes (Liegenschafts-)Kataster/ Land(nutzungs)rechte
  • Ausgleichszahlungen

Mögliche negative Effekte

  • Landwirt*innen, deren Bewirtschaftungsflächen in Schutzgebiete fallen, erhalten keine finanziellen Ausgleichszahlungen
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • lang
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Umwelt & natürliche Ressourcen
  • Justiz
Handelswirkung
nicht verzerrend
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