Prämie für Verfütterung
Beschreibung
Bei hohen staatlichen oder privaten Lagermengen an Getreide, Ölsaaten, Zucker oder Obst und Gemüse, die nicht unter normalen Marktbedingungen auf dem Binnenmarkt abzusetzen sind, können an Futtermittelfirmen oder tierhaltende Landwirt*innen so genannte Verfütterungsprämien gezahlt werden. Auf diese Weise wird zumindest eine inferiore Verwertung dieser Nahrungsmittel sichergestellt, ohne den Binnen- oder Exportmarkt zu belasten. Die Verarbeitungsprämien werden je Tonne Nahrungsmittel gezahlt, wenn der Nachweis der Verfütterung geliefert wird.
Bei notorischer Nahrungsmittelknappheit ist dieses Instrument der inferioren Verwertung von Nahrungsmitteln nicht geeignet. Kurzfristig entstandene Überschüsse, z. B. bei Reis, lassen sich damit aber rasch und relativ problemlos abbauen. Eine Alternative besteht darin, Getreide, Kartoffeln oder auch überschüssige Mengen an Wein durch Destillationsprämien zu Industriealkohol zu verarbeiten. Auch können Verarbeitungsbeihilfen (zum Beispiel zu Konserven) gewährt werden.
Voraussetzungen
- Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
- Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
- Ständige Marktbeobachtung und -prognose
- Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
Mögliche negative Effekte
- Marktverzerrung insbesondere auf den Futtermittelmärkten
- Gefahr der Korruption und Intransparenz mit Klientelpolitik
- Hohe volkswirtschaftliche Kosten bei „zu hoch“ oder „zu niedrig“ angesetzten Prämien