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Vertragsanbau

Beschreibung

Beim Vertragsanbau liefert der landwirtschaftliche Betrieb eine bestimmte Menge eines Produktes zu einem bestimmten Termin an staatliche (Interventions-)stellen. Neben Art und Menge des zu liefernden Produkts werden darüber hinaus in der Regel Qualitätsstandards und garantierte Anbaumaßnahmen vertraglich festgelegt. Die staatliche Stelle hingegen verpflichtet sich zur Abnahme der Ware zu einem vorher vereinbarten Preis und organisiert den Absatz.

Insbesondere bei längeren Vertragslaufzeiten erfordert die Aufnahme des Vertragsanbaus eine fundierte Analyse von Produktionsverfahren und -kosten sowie von Absatzmöglichkeiten der Produkte. Der Vertragsanbau ist für landwirtschaftliche Betriebe besonders bei starken Preisschwankungen interessant. Unterliegen die Preise nur geringen Schwankungen und haben die Produzent*innen freien Marktzugang, ein gutes Verhältnis zu den Abnehmer*innen und verfügen über ausreichende finanzielle Reserven, so ist kein Vertragsanbau erforderlich.

Im Falle staatlicher Aufkaufprogramme auf dem Binnenmarkt für Ernährungssicherungsprogramme werden zur kurz- und mittelfristigen Versorgung vulnerabler Gruppen insbesondere ernährungsphysiologisch wertvolle Nahrungsmittel angebaut.

Voraussetzungen

  • Regulierte und gesetzlich geschützte Zahlungsstrukturen
  • Monitoring- und Kontrollsystem der geförderten landwirtschaftlichen Produktionsverfahren
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Staatliche Interventionsstelle zum Kauf der Produkte
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Logistik und Lagermöglichkeiten
  • Qualifiziertes/ spezialisiertes Personal, um die jeweiligen Einrichtungen zu managen/ die jeweiligen Dienstleistungen zu erbringen

Mögliche negative Effekte

  • Bei positiver Preisentwicklung können Landwirtinnen durch vertraglich festgelegte (niedrigere) Preise nicht profitieren (Gefahr der Entwicklung eines Schwarzmarktes, Side-Selling*)
  • Bei negativer Preisentwicklung entstehen für den Staat Mehrkosten (Gefahr der Staatsverschuldung)
  • Benachteiligung größerer landwirtschaftlicher Betriebe
  • Einschränkungen in der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Landwirt*innen
  • Eingeschränkte Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen Abmachungen
  • Wegfall von Absatzmärkten bei Ablauf des Vertrags
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Betriebsebene
  • Zuständige Behörde
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
mäßig ($$)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Finanzen
  • Justiz
Handelswirkung
nicht verzerrend
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