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Kategorisierung „sensibles“ bzw. "spezielles Produkt“

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Sensible Produkte werden von einer allgemeinen Zollliberalisierung ausgenommen. Dies bedeutet, dass der Zollschutz zumindest für eine Übergangsfrist bestehen bleibt oder in einem geringeren Umfang abgebaut wird. Sensible Produkte werden im Rahmen von Verhandlungen zu Handelsabkommen festgelegt. Bei sensiblen Produkten handelt es sich z. B. um Produkte, deren Liberalisierung politisch schwierig durchzusetzen ist, die für die Ernährungssicherung und ländliche Entwicklung besonders relevant sind, deren Wettbewerbsfähigkeit noch aufgebaut werden muss (infant industry), deren Liberalisierung direkte negative Auswirkungen auf arme Bevölkerungsteile hätte.

Momentan ist die Kategorie „sensible Produkte“ nicht in der WTO verankert, ihre Definition und Mengen werden noch diskutiert. Um Ausnahmen bei der Liberalisierung zu erleichtern, wird die Aufnahme zweier Instrumente diskutiert: Zum einen „sensible Produkte“, die für Industrie- und Entwicklungsländer gelten. Zum anderen „spezielle Produkte“, die nur für Entwicklungsländer mit den Zielen Ernährungssicherheit, Existenzsicherung und ländliche Entwicklung gelten. Auch in bilateralen Handelsabkommen (z. B. den Economic Partnership Agreements, EPA, zwischen der EU und der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten, AKP) gibt es oft die Kategorie „sensibles“ bzw. „spezielles Produkt“. Diese sind dann von der Liberalisierung ausgeschlossen.

Viele Ökonomen sind der Meinung, dass eine vollständige Liberalisierung des Agrarhandels nicht unbedingt förderlich für die wirtschaftliche Entwicklung ist, sondern der Schutz bestimmter Sektoren, z. B. mit hohem Anteil beschäftigter Armer, sinnvoll sein kann. Bei Protektion besteht stets das Risiko der Einflussnahme profitierender Produzentengruppen. Alternativ können vor überraschend schnellen Importanstiegen (import surges) auch Safeguards schützen. Zudem können Land- und Ernährungswirtschaft auch durch förderliche Rahmenbedingungen und Input-, bzw. Produktionssubventionen unterstützt werden.

Voraussetzungen

  • Vereinbarkeit mit Gemeinschafts- bzw. Welthandelsrecht (WTO-Konformität)
  • Klare und kohärente politische Strategie und Ziele für politische Entscheidungsträger*innen und Behörden
  • Ständige Marktbeobachtung und -prognose
  • Funktionierende Zollverwaltung
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit wissenschaftlichen Institutionen
  • Markt-Preis-Informationssysteme

Mögliche negative Effekte

  • Erhalt ineffizienter Wirtschaftsstrukturen/ Marktverzerrung
  • Höhere Preise für Verbraucher (Verlust von Konsumentenrente) und Verarbeitungsindustrie (meist kurzfristig)
  • Preisanstieg bei Komplementärprodukten
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
Implementierungsebene
  • Landesregierung
Erforderliches Budget
gering ($)
Wirkungshorizont
  • kurz
  • mittel
Verwaltungsaufwand
mäßig
Beteiligte Ministerien
  • Landwirtschaft, Fischerei & Forst
  • Handel, Industrie & wirtschaftliche Entwicklung
  • Finanzen
Handelswirkung
verzerrend
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