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Verbindliche Sozialstandards zum Schutz vor Kinderarbeit

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Kinder aus Bauernfamilien sind praktisch von Geburt an in die Arbeitsrhythmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes eingebunden. Auch wenn Kinderarbeit in Familienbetrieben nicht gänzlich verhindert werden kann, darf es nicht zur Überforderung durch Kinderarbeit führen. Die Einführung verbindlicher Sozialstandards zum Schutz vor Kinderbeschäftigung kann dem entgegenwirken. Nach Angaben der International Labour Organisation, ILO, wird der Begriff „Kinderarbeit“ häufig als Arbeit definiert, die Kindern ihre Kindheit, ihr Potenzial und ihre Würde nimmt und die körperliche und geistige Entwicklung beeinträchtigt. Es bezieht sich auf Arbeiten, die:

  • geistig, körperlich, sozial oder moralisch gefährlich und schädlich für Kinder sind; und / oder
  • ihre Schulbildung stören, indem: ihnen die Möglichkeit genommen wird, zur Schule zu gehen; sie gezwungen werden, die Schule vorzeitig zu verlassen; oder von ihnen verlangt wird, dass sie versuchen, den Schulbesuch mit übermäßig langer und schwerer Arbeit zu verbinden.

Kinder aus Bauernfamilien sollten spielerisch die Arbeitsabläufe im landwirtschaftlichen Betrieb verfolgen. Zunächst muss die schulische Erstausbildung im Vordergrund stehen. An diese kann sich dann die fachschulische Ausbildung parallel zur ersten regulären Arbeit anschließen (duales System). Familienmitglieder sollten nur dann durch ihre Kinder zur Arbeit begleitet werden, wenn diese dadurch keinen bedrohlichen, schädlichen oder unsicheren Situationen ausgesetzt sind (weitere Informationen finden Sie in den ILO Konventionen zum Thema Kinderarbeit: Konvention Nr. 29 über Zwangsarbeit, Konvention Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zu Beschäftigung und Arbeit und Konvention Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit).

Voraussetzungen

  • Funktionierendes flächendeckendes Verwaltungs- und Kontrollsystem mit Zugang zu den benötigten Informationen sowie ausreichenden fachlichenund personellen Kapazitäten zu dessen Ausgestaltung und Umsetzung
  • Akzeptanz / Anerkennung der lokalen Bevölkerung
  • Klare Zuständigkeiten in den staatlichen Behörden
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Bauernorganisationen
  • Enge Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Schulen
  • Gerichtsbarkeit oder Schiedsstelle mit anerkannten lokalen Autoritäten
  • Lokale Bildungsmöglichkeiten (Grund- und weiterführende Schulen)
  • Beteiligung aller relevanten Akteure, z. B. Wissenschaft/ Forschung, Agrarberatung, Zivilgesellschaft, öffentlicher und privater Sektor (inkl. Landwirt*innen und deren Interessengruppen)
  • Initiative des Privatsektors
  • Regelmäßige neutrale Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
  • Sanktionsmechanismen

Mögliche negative Effekte

  • Landflucht kann zeitweise erhöht werden
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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am 1 July 2024 | 22:28 (CEST)
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